12. Januar 2021

Klasse B196

Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 im Inland, sofern der Inhaber/in der Fahrerlaubnis der Klasse B diese ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat. 

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GRUNDBETRAG 700

PREISAUSHANG NACH §32 FAHRLEHRERGESETZ

ÜBUNGSFAHRTen Inkl.

Prüfung bei uns in der Fahrschule inkl.

Wichtig:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 in dein Führerschein wird keine Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben.
Mit dieser Klasse ist keine Verkürzte Ausbildung bei Erweitung von A1 zu A oder A1 zu A2 oder A2 zu A möglich.
                      Die Fahrerlaubnis B196 ist nur innerhalb Deutschlands gültig.

Wie bekommst du deinen Führerschein ausgehändigt?

  1. Du bekommst eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme bei uns.
  2. Du musst ein Termin beim Bürgeramt buchen.
  3. Mit unserem Schreiben, Personalausweis, dein alter Führerschein + 1 Passfoto beim Bürgeramt Umschreiben lassen.
  4. Nach ca. 2 Wochen erhälst du einen neuen Führerschein, erst ab erhalt des neuen Führerschein darfst du 125 cm³ Roller fahrern!