Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 im Inland, sofern der Inhaber/in der Fahrerlaubnis der Klasse B diese ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
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GRUNDBETRAG 700€
PREISAUSHANG NACH §32 FAHRLEHRERGESETZ
ÜBUNGSFAHRTen & Theoretischer Unterricht Inkl.
Ohne Theoretische und Praktische Prüfung
1. Vertrag
2. Theoretische Schulung
3. Praktische Schulung
1. Vertrag
Der erste Schritt beginnt damit, sich bei einer Fahrschule anzumelden. Bei uns kriegt ihr genaue Informationen und einen strikten Plan, wie ihr Schritt für Schritt eurem Führerschein näher kommt. Wenn alles euren Vorstellungen und Wünschen entspricht, schließen wir gemeinsam einen Vertrag ab. Für die Anmeldung benötigen wir nur euren Personalausweis/Reisepass mit ggf. einer Anmeldebestätigung.
2. Theoretische Schulung
Dauer mindestens 4 x 90 Minuten
3. Praktische Schulung
Dauer mindestens 5 x 90 Minuten
Wichtig:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 in dein Führerschein wird keine Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben.
Mit dieser Klasse ist keine Verkürzte Ausbildung bei Erweitung von A1 zu A oder A1 zu A2 oder A2 zu A möglich.
Die Fahrerlaubnis B196 ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
Wie bekommst du deinen Führerschein ausgehändigt?
- Du bekommst eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme bei uns.
- Du musst ein Termin beim Bürgeramt buchen.
- Mit unserem Schreiben, Personalausweis, dein alter Führerschein + 1 Passfoto beim Bürgeramt Umschreiben lassen.
- Nach ca. 2 Wochen erhälst du einen neuen Führerschein, erst ab erhalt des neuen Führerschein darfst du 125 cm³ Roller fahrern!