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GRUNDBETRAG 235€ Klasse A2 (inkl. Lehrmaterial)
PREISAUSHANG NACH §32 FAHRLEHRERGESETZ
ÜBUNGSFAHRT 45 MINUTEN – 58,25€
ÜBUNGSFAHRT 80 MINUTEN – 103,50€
ÜBERLANDFAHRT 300€
AUTOBAHN
293,00€ (INKLUSIVE 40 MIN HIN UND ZURÜCK )
NACHTFAHRT 180€
PRÜFUNGSFAHRT 70 MINUTEN + 60 min übungsfahrt – 247€**
*Bei der Autobahnfahrt kommt 1 x 40 Minuten für Hin- und Rückfahrt dazu. (1×40 €)
** inkl. 45 Minuten Übungsstunde vor der Prüfungsfahrt.
Die Fahrerlaubnisklasse A2 benötigt keinen Vorbesitz.
Diese Fahrzeuge darfst du mit einer Fahrerlaubnisklasse A2 führen:
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2kW/kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich- praktische Prüfung muss sein!
Um den Führerschein zu erlangen, gehört unter anderem ein Bürgeramt Antrag dazu.
Diesen solltet ihr möglichst zu beginn eurer Ausbildung stellen, um ohne Probleme rechtzeitig für die Theoretische Prüfung zugelassen werden könnt.
Solltest du den Antrag über unsere Fahrschule stellen, bringe bitte folgendes mit:
- Personalausweis/ Reisepass mit polizeilicher Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Bescheinigung ( für den Bürgeramtantrag max. 1 Jahr alt)
- Sehtest Bescheinigung
- Antragsgebühr
- TÜV oder Dekra entscheiden
Solltest du die A2 Klasse als aufstieg von der Klasse A1 absolvieren, reduziert sich der Grundstoff auf 6 X 90 Minuten & den 4 X 90 Minuten Klassenspezifischen Themen.
Sollte die Klasse A2 nicht als aufstieg angestrebt werden, bleibt es bei den 142
Für die Zulassung zur der Theorieprüfung hast du folgende Kriterien zu erfüllen:
- der Antrag wurde vom Bürgeramt bewilligt.
- Ausweis / Pass
- Ausbildungsbescheinigung zum Theorieunterricht durch uns (Punk 3)
- Zahlung der Prüfungsgebühr
Sollte die Führerscheinklasse A2 als Aufstieg von A1 gelten, fällt die Theorieprüfung aus. (mind. 2 Jähriger Vorbesitz Klasse A1)
Wird die Klasse A2 nicht als Aufstieg von der Klasse A1 angestrebt, läuft die Theorieprüfung wie folgt ab:
Die Fahrstunden kannst du selbstverständlich nach Vertragsabschluss bei uns parallel zu den Theoriestunden absolvieren.
Die Fahrstunden liegen immer nach Talent und Lernfähigkeit des Schülers.
Um während der Ausbildung immer zu wissen auf welchen Stand man ist, kann man regelmäßig Rücksprachen mit dem Ausbilder halten.
Du musst folgende Sonderfahrten absolvieren bevor du zur praktischen Prüfung zugelassen wirst:
- 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
- 4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
- 3 x 45 Minuten Nachtfahrt
Zu praktischen Prüfung wirst du nur zugelassen, wenn
- Ausweis / Pass
- falls nötig deine Sehhilfe
- Prüfungsgebühren