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Price
Grundbetrag 235€ Klasse A (inkl. Lehrmaterial)
PREISAUSHANG NACH §3 FAHRLEHRERGESETZ
Übungsfahrt Á 45 Minuten – 58,25 €
üBUNGSFAHRT Á 60 MINUTEN – 77,66€
üBUNGSFAHRT Á 90 minuten – 116,50€
üBUNGSFAHRT Á 120 Minuten – 155€
üBERLANDFAHRT Á 220 MINUTEN – 300€
aUTOBAHNFAHRT Á 180* MINUTEN – 293€
bELEUCHTUNGSFAHRT Á 135 mINUTEN – 180€
Prüfungsfahrt á 70 Minuten – 170€**
*Bei der Autobahnfahrt kommt 1 x 40 Minuten für Hin- und Rückfahrt dazu.
** bei der Prüfungsfahrt kommen zzgl. 90 minuten übungsfahrt dazu.
Für den Motorrad Führerschein A ist kein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich.
Das Mindestalter für den Direkteinstieg ist 24.
Fahrzeuge die mit Führerscheinklasse A gefahren werden dürfen:
- Hubraum über 50ccm oder
- bbH über 45km/h
- Leistung über 15 kW
- Hubraum über 50ccm (Verbrennungsmotor) oder
- bbH über 45km/h
- Leistung über 15kW
Zu jedem Führerschein gehört ein Bürgeramt Antrag. Mit diesem Antrag kriegt ihr eine Zulassung für den Erwerb eures Führerscheins. Diesen kannst du selbstverständlich auch über uns stellen.
Solltest du den Antrag über unsere Fahrschule stellen, bringe bitte folgendes mit:
- Personalausweis/ Reisepass mit polizeilicher Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Bescheinigung ( für den Bürgeramtantrag max. 1 Jahr alt)
- Sehtest Bescheinigung
- Antragsgebühr
- TÜV oder Dekra entscheiden
Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnis wo die Führerscheinklasse A als Aufstieg gilt wird der Theorie Unterricht auf 6 X 90 Minuten Grundstoff reduziert. Zusätzlich gibt es 4 X 90 Minuten Klassenspezifischen Theorie Unterricht.
Bei keiner vorhandenen Fahrerlaubnis strukturiert sich der Theorie Unterricht in 12 X 90 Minuten Grundstoff, daraufhin folgen zusätzlich die 4 X 90 Minuten Klassenspezifischen Themen.
Für die Zulassung zur der Theorieprüfung hast du folgende Kriterien zu erfüllen:
- der Antrag wurde vom Bürgeramt bewilligt.
- Ausweis / Pass
- Ausbildungsbescheinigung zum Theorieunterricht durch uns
- Zahlung der Prüfungsgebühr
Die Fahrstunden liegen immer nach Talent und Lernfähigkeit des Schülers.
Um während der Ausbildung immer zu wissen auf welchen Stand man ist, kann man regelmäßig Rücksprachen mit dem Ausbilder halten.
Du musst folgende Sonderfahrten absolvieren bevor du zur praktischen Prüfung zugelassen wirst:
- 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
- 4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
- 3 x 45 Minuten Nachtfahrt
Zu praktischen Prüfung wirst du nur zugelassen, wenn
- Ausweis / Pass
- falls nötig deine Sehhilfe
- Prüfungsgebühren